AKTUELLES
PRESSEMITTEILUNG      30. 06. 2017

Ab dem 1. Juli wird das Netz der begrenzten Strassenabschnitte geändert

Die Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Bau der Slowakischen Republik Nr. 172/2017 Slg. führt mit Wirkung vom 1. Juli 2017 eine neue Liste der begrenzten Straβenabschnitte mit elektronischer Mauterhebung ein.

Ab dem 1. Juli wird es 7 neue begrenzte Straβenabschnitte geben. Auf der Autobahn D3 wird es 1 neuer begrenzter Straβenabschnitt D03-006: Svrčinovec-Skalité sein. Um 1 begrenzten Straβenabschnitt mehr wird es auch auf der Schnellverkehrsstraβe R2 geben, und zwar R02-022: Zvolenská Slatina-Pstruša. Ein weiterer begrenzter Straβenabschnitt wird durch die Verbindung von 2 bereits vorhandenen Abschnitten auf der Straβe 1. Ordnung I/59 in Oravský Podzámok entstehen. In Svrčinovec werden 4 neue begrenzte Straβenabschnitte auf der Straβe 1. Ordnung I/11 in Betrieb gesetzt.

Im Gegenteil, 5 begrenzte Straβenabschnitte treten auβer Kraft. Auf der Straβe 1. Ordnung I/59 wird aus 2 begrenzten Abschnitten auβerhalb des bebauten Gemeindegebiets 1 begrenzter Abschnitt innerhalb des bebauten Gemeindegebiets. Ein weiterer Abschnitt auβerhalb des bebauten Gemeindegebiets in Žilina wird in das bebaute Gemeindegebiet auf der Straβe 1. Ordnung I/18 eingegliedert und 2 vorhandene Abschnitte (1 auβerhalb des bebauten Gemeindegebiets und 1 innerhalb des bebauten Gemeindegebiets) auf der Straβe I/11 in Svrčinovec verschmelzen zu 1 Abschnitt innerhalb des bebauten Gemeindegebiets.

Bei 21 begrenzten Straβenabschnitten werden ab dem 1. Juli verschiedene Parameter modifiziert. Die Kategorie ändert sich bei 9 Abschnitten. Aus den begrenzten Abschnitten der Straβen 1. Ordnung, die nicht parallel laufen, werden zu begrenzten Abschnitten von Straβen, die parallel zu den Autobahnen und Schnellverkehrsstraβen laufen. Bei 12 begrenzten Abschnitten ändert sich die Länge und bei 13 der Start- und/oder Endpunkt.

Nach allen Modifizierungen einschlieβlich derjenigen, die nicht die Höhe der Mautzahlung beeinflussen (Abschnitte mit Nullmaut), wird sich die Anzahl der begrenzten Straβenabschnitte um 2 auf 4.136 erhöhen. Die Länge des Netzes der begrenzten Straβenabschnitte wird von 17.559,3 km auf 17.611,2 km wachsen.

© 2024 Skytoll