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Bratislava, 15. Oktober 2016 – Die Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr, Aufbau und regionale Entwicklung der Slowakischen Republik Nr. 268/2016 Slg. führt mit Wirkung vom 15. Oktober 2016 eine neue Liste der begrenzten Straβenabschnitte mit elektronischer Mauterhebung ein.
Die Anzahl der begrenzten Straβenabschnitte auf den Autobahnen wird ab 15. Dezember um 1 Abschnitt erhöht. Es handelt sich um einen 9,7 km langen begrenzten Abschnitt D01-052 auf dem neueröffneten Teil der nördlichen Autobahn D1 zwischen Jánovce und Jablonové. Ab 1. Januar 2016 wird ein weiterer neuer Abschnitt D01-053 mit einer Länge von 10,7 km zwischen Fričovce und Svinia gebührenpflichtig. Nach diesen Änderungen und der Verkürzung von 3 begrenzten Abschnitten auf der Autobahn D1 um knapp 0,7 km wird die Länge der gebührenpflichtigen Straβenabschnitte auf 443,7 km vergröβert und die Anzahl der gebührenpflichtigen Autobahnabschnitten wird auf 66 steigen.
Ab 15. Dezember wird auch die Anzahl der begrenzten Abschnitte auf Schnellverkehrsstraβen um 2 Abschnitte erhöht. Es geht um neue Abschnitte auf der Straβe R2 neben Detva, die insgesamt 10,2 km lang sind. Die Anzahl der begrenzten Abschnitte auf Schnellverkehrstraβen wird dank dieser Änderung auf 65 steigen und deren Länge erreicht somit 254Ab 15. Oktober wird die Schnellverkehrsstraβe R2 auf der Umgehungstraβe von Bánovce n./ Bebravou um den neuen begrenzten Straβenabschnitt Ruskovce – Pravotice mit einer Länge von 9,75 km ergänzt. Das Netz der begrenzten Straβenabschnitte wird auch um 2 neue Abschnitte auf der Straβe 1. Ordnung I/77 auf der neuen Umgehungsstraβe von Bardejov erweitert. Das Netz der begrenzten Straβenabschnitte wird um 4 weitere begrenzte Straβenabschnitte auf der Straβe I. Ordnung I/49 neben Púchov ergänzt. Auf der Autobahn D1 zwischen Košice und Prešov werden durch Teilung eines bestehenden begrenzten Straβenabschnitts zwei neue entstehen. Auch bei der Gemeinde Tornaľa auf der Schnellverkehrsstraβe R2 wird ein begrenzter Straβenabschnitt in zwei geteilt. Im Gegenteil, zwei begrenzte Straβenabschnitte werden auf der Schnellverkehrsstraβe R1 neben Žarnovica in einen verbunden. Wegen der Umnummerierung der Straβen 1. Ordnung erlischt förmlich die Gültigkeit von 469 begrenzten Abschnitten der Straβen 1. Ordnung. Zugleich werden jedoch auf denselben Straβen 477 neue begrenzte Straβenabschnitte entstehen. Daneben erlischt auch die Gültigkeit von 185 begrenzten Abschnitten auf den Straβen 3. Ordnung und von 2 begrenzten Abschnitten auf den Straβen 2. Ordnung. Diverse Parameter von 275 begrenzten Straβenabschnitten werden ab 15. Oktober modifiziert. Bei 133 Abschnitten verändert sich die Länge, bei anderen der Anfangs- bzw. Endpunkt, oder sie werden neu klassifiziert, z.B. aus nicht parallel laufenden Straβen 1.
Ordnung werden parallel laufende. Nach allen Anpassungen einschlieβlich derjenigen, die die Höhe der Mautzahlung nicht beeinflussen (Nullmaut), wird die Anzahl der begrenzten Straβenabschnitte von 4 309 auf 4 134 gesenkt und die Länge der begrenzten Straβenabschnitts um 242,38 km auf 17 559,28 km verkürzt.