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PRESSEMITTEILUNG      13. 01. 2020

Die 365-tägige elektronische Autobahnvignette bedeutet mehr fairness für PKWS

Zu den bisherigen Zahlungsmöglichkeiten für die Nutzung vorbehaltener Straßenabschnitte mit einer Gültigkeit von 10 und 30 Tagen oder mit der Gültigkeit ab dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, kommt jetzt die Möglichkeit des Erwerbs von Autobahnvignetten mit einer 365-tägigen Gültigkeit hinzu.

„Die Slowakei zählt zu den wenigen Ländern in der Welt, wo Autofahrer die Möglichkeit haben werden eine elektronische Autobahnvignette mit 365-tägiger Gültigkeit zu nutzen. Fahrzeugeigentümer und -fahrer, welche die Jahresvignette nicht gleich zu Jahresbeginn kaufen, erlangen somit eine gerechte Möglichkeit der Nutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes für die volle Dauer von 12 Monaten, die diese ja bezahlt haben,“ sagte Matej Okáli, der Vorstandsvorsitzende und Generaldirektor von SkyToll.

Dieser neue Vignettentyp wird eine Gültigkeit von 365 Tagen haben, einschließlich jenes Tages, den der Nutzer der vorbehaltenen gebührenpflichtigen Straßenabschnitte beim Erwerb dieses Vignettentyps als Gültigkeitsbeginn bestimmt. Genauso, wie bei den bereits bestehenden Typen von Autobahnvignetten, wird diese 365-tägige Autobahnvignette auch für Anhängerfahrzeuge erhältlich sein.

Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn der 365-tägigen Autobahnvignette, der bei deren Bezahlung bestimmt werden kann, ist gesetzlich mit dem 1. Februar 2020 festgelegt. Der Preis einer 365-tägigen Autobahnvignette, die im Laufe des Jahres 2020 erworben wird, sollte dem Preis der Jahresvignette entsprechen, also 50 Euro inkl. MwSt.

Genauso, wie bei den 10- und 30-tätigen Autobahnvignetten und Jahresvignetten, wird es auch bei der 365-tätigen Autobahnvignette die Möglichkeit geben diese mittels der Kundenzone des Internetportal eznamka.sk, über die mobile Anwendung (App) eznamka, über die Selbstbedienungseinrichtung oder bei einer der Geschäftsstellen zu bezahlen.

„Wenn der Kunde bei der Bezahlung der Autobahnvignette ins System seine Mobilfunknummer, bzw. auch die E-Mail-Adresse eingibt, so erhält dieser spätestens 3 Tage vor dem Gültigkeitsende der Autobahnvignette eine entsprechende Benachrichtigung. Dieselbe Möglichkeit wird es ebenfalls bei der 365-tägigen Vignette geben,“ fügte Matej Okáli hinzu.

Eine Änderung erfährt auch die Eingabe des amtlichen Fahrzeugkennzeichens bei der Bezahlung der Autobahnvignette für ein einzelnes Fahrzeug. Während es bislang reichte das amtliche Fahrzeugkennzeichen nur einmal einzugeben, so muss dieses Kennzeichen jetzt zweimal eingegeben werden. Diese Änderung beruht vor allem auf den Wünschen der Fahrer, damit diese im Falle eines (Tipp)Fehlers bei der Eingabe des Kennzeichens die Bezahlung der Autobahnvignette nicht in Form einer Reklamation regeln müssen. Die wiederholte Eingabe des amtlichen Kennzeichens wird nicht bei Sammelzahlungen notwendig sein, also bei der Zahlung der Vignette für mehr als ein einzelnes Fahrzeug.

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